Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.07.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17, 1 B 70.17, 1 PKH 41.17   

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BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17, 1 B 70.17, 1 PKH 41.17 (https://dejure.org/2017,16062)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2017 - 1 B 70.17, 1 B 70.17, 1 PKH 41.17 (https://dejure.org/2017,16062)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2017 - 1 B 70.17, 1 B 70.17, 1 PKH 41.17 (https://dejure.org/2017,16062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche Bedeutung; Militärdienst; Syrien; Tatsachenfrage; Wehrdienstentziehung; illegale Ausreise; regionale Herkunft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlich bedeutsamer Tatsachenfrage

  • Wolters Kluwer

    Notwendiges Bestehen der Klärungsbedürftigkeit in Bezug auf den anzuwendenden rechtlichen Maßstab; Voraussetzungen für die Verknüpfung von Verfolgungsgrund und Verfolgungshandlung bei einem Reservist der staatlichen Armee des Bürgerkriegslandes Syrien

  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlich bedeutsamer Tatsachenfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AsylG § 3; AsylG § 4
    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale Ausreise; Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Militärdienst; regionale Herkunft; Wehrdienstentziehung; Tatsachenfrage

  • rechtsportal.de

    AsylG § 3a Abs. 1 ; AsylG § 3a Abs. 3 ; AsylG § 3b
    Notwendiges Bestehen der Klärungsbedürftigkeit in Bezug auf den anzuwendenden rechtlichen Maßstab; Voraussetzungen für die Verknüpfung von Verfolgungsgrund und Verfolgungshandlung bei einem Reservist der staatlichen Armee des Bürgerkriegslandes Syrien

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlich bedeutsamer Tatsachenfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2362
  • NVwZ-RR 2017, 598
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).

    a) Die Beschwerde hält zunächst - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) sowie unter Bezeichnung im Ergebnis abweichender Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz sowie des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis - für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Dies unterstreicht auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 4. November 1997 - 9 C 11.97 - InfAuslR 1998, 242 [handlungsfähige [Rest-]Staatsgewalt in Afghanistan] und vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 [Erreichbarkeit einer inländischen Fluchtalternative]), nach der es vertretbar sei zu erwarten, dass nach Einreisealternativen zu staatlich kontrollierten Grenzübergängen und Flughäfen zumindest gefragt wird.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97

    Asylrecht - Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei nicht

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 18.23

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender Bewährung mangels

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3).
  • OVG Saarland, 17.10.2017 - 2 A 365/17

    Flüchtlingsstatus syrischer Staatsangehöriger

    Sie beruhen auf einer abweichenden Beurteilung der auch vom Senat ausgewerteten Dokumente.(vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.2017 - 1 B 22.17 und 1 B 70.17 -, bei juris) Das gilt insbesondere für das Urteil des VGH Mannheim vom 14.6.2017,(vgl. VGH Mannheim vom 14.6.2017 - A 11 S 511/17 -, im Anschluss an das Urteil vom 2.5.2017 - A 11 A 562/17 -, beide bei juris) aber auch für die ohnedies einen Reservisten betreffende Entscheidung des Hessischen VGH vom 6.6.2017,(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A -, bei juris) in der als zusätzliches Kriterium für eine flüchtlingsrechtlich beachtliche Rückkehrgefährdung zudem die Herkunft des dortigen Klägers aus einer "vermeintlich regierungsfeindlichen Zone", im konkreten Fall aus Daraa , angeführt wird, weswegen ihm eine oppositionelle Einstellung unterstellt werde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 L 115/16

    Naturschutzrechtliche Befreiung vom Alleenschutz

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Rechtsmittelverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschl. v. 24.04.2017 - BVerwG 1 B 70.17 - juris, RdNr. 3).
  • BVerwG, 20.12.2023 - 2 B 19.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -âEURŒ NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Zwar können divergierende Auffassungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu einer Frage revisiblen Rechts eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 9 und vom 18. Januar 1988 - 4 B 260/87 - juris Rn. 1).
  • OVG Saarland, 26.04.2018 - 1 A 543/17

    Keine internationale Flüchtlingseigenschaft für männliche Syrier wg.

    Sie beruhen auf einer abweichenden Beurteilung der auch vom Senat ausgewerteten Dokumente.(vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.2017 - 1 B 22.17 und 1 B 70.17 -, Juris) Das gilt insbesondere für das Urteil des VGH Mannheim vom 14.6.2017,(vgl. VGH Mannheim vom 14.6.2017 - A 11 S 511/17 -, im Anschluss an das Urteil vom 2.5.2017 - A 11 A 562/17 -, beide bei Juris) aber auch für die ohnedies einen Reservisten betreffende Entscheidung des Hessischen VGH vom 6.6.2017,(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A -, Juris) in der als zusätzliches Kriterium für eine flüchtlingsrechtlich beachtliche Rückkehrgefährdung die Herkunft des dortigen Klägers aus einer "vermeintlich regierungsfeindlichen Zone", im konkreten Fall aus Daraa, angeführt wird, weswegen ihm eine oppositionelle Einstellung unterstellt werde.
  • OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 236/17
    2 5 vgl. auch Urteil des Senats vom 14.9.2017 - 2 A 314/17 - 2 6 vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.2017 - 1 B 22.17 und 1 B 70.17 - juris 2 7 vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14.6.2017 - A U S 511/17 im Anschluss an das Urteil vom 2.5.2017 - A 1 1 A 562/17 - beide bei juris 2 8 vgl. VGH Kassel, Urteil vom 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A - , juris 2 9 vgl. nur Urteil vom 14.9.2017 - 2 A 314/17 - 3 0 vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 dort insbesondere auch in Auseinander­ setzung mit dem Bericht des UNHCR Nr. 4/2017 3 1 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 - , dort insbesondere auch in Auseinandersetzung mit dem Bericht des UNHCR Nr. 4/2017 Insgesamt gelangt das Gericht daher zu der Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), dass bei einer Gesamtschau der den Fall prägenden Sachverhaltsumstände eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG vorliegend nicht "beachtlich wahr­ scheinlich" ist.
  • OVG Saarland, 14.11.2018 - 1 A 609/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen Syrer

    Sie beruhen auf einer abweichenden Beurteilung der auch vom Senat ausgewerteten Dokumente.(vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.2017 - 1 B 22.17 und 1 B 70.17 -, Juris) Das gilt insbesondere für das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14.6.2017(vgl. VGH Mannheim vom 14.6.2017 - A 11 S 511/17 -, im Anschluss an das Urteil vom 2.5.2017 - A 11 A 562/17 -, beide bei Juris), aber auch für die einen Reservisten betreffende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6.6.2017(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A -, Juris), in der als zusätzliches Kriterium für eine flüchtlingsrechtlich beachtliche Rückkehrgefährdung die Herkunft des dortigen Klägers aus einer "vermeintlich regierungsfeindlichen Zone", im konkreten Fall aus Daraa, angeführt wird, weswegen ihm eine oppositionelle Einstellung unterstellt werde.
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 A 694/17

    Keine Verfolgung von syrischen Kurden

    Sie beruhen auf einer im Ergebnis anderen Würdigung der auch vom Senat ausgewerteten Dokumente.(vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.2017 - 1 B 22.17 und 1 B 70.17 -, bei juris) Das gilt insbesondere für die vor der Grundsatzentscheidung des Senats ergangenen Urteile des VGH München vom Dezember 2016(Vgl. insbesondere VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, Asylmagazin 2017, 108, zum Fall eines (damals) 31-jährigen Reservisten) und für das Urteil des VGH Mannheim vom 14.6.2017(vgl. VGH Mannheim vom 14.6.2017 - A 11 S 511/17 -, im Anschluss an das Urteil vom 2.5.2017 - A 11 A 562/17 -, beide bei juris) sowie für die einen Reservisten betreffende, vom Kläger im Berufungsverfahren angeführte Entscheidung des Hessischen VGH vom 6.6.2017,(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A -, bei juris) in der als zusätzliches Kriterium für eine flüchtlingsrechtlich beachtliche Rückkehrgefährdung zudem die Herkunft des dortigen Klägers aus einer "vermeintlich regierungsfeindlichen Zone", im konkreten Fall aus Daraa, angeführt wird, oder für die Urteile des OVG Bautzen vom 7.2.2018.(vgl. insbesondere OVG Bautzen, Urteil vom 7.2.2018 - 5 A 1245/17.A -, Asylmagazin 2018, 203) In diesen Entscheidungen werden das beachtliche Interesse des syrischen Regimes an einer Truppenverstärkung und die schon immer praktizierte Einbindung auch oppositioneller Gruppen in die syrische Armee sowie der Umstand, dass sich die Betreffenden durch Flucht aus einer regierungsfeindlichen Zone dem Konflikt und damit der Einnahme durch den Regierungsgegner gerade entzogen haben, nicht ausreichend in die Bewertung aufgenommen.(vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 -, dort insbesondere auch in Auseinandersetzung mit dem Bericht UNHCR Nr. 4/2017) Auch weist der im Urteil des VGH Mannheim enthaltene Hinweis auf "Willkür", extralegale Tötungen und Folterungen und Verschwindenlassen von Personen jeder Herkunft ungeachtet des konkreten Hintergrundes gerade auf das Fehlen eines individuellen Verfolgungsgrunds hin und vermag eine besondere Intensität der drohenden Verfolgungshandlungen angesichts des seit jeher stark repressiven Charakters des syrischen Staates die Gerichtetheit der drohenden Maßnahmen auf einen Verfolgungsgrund nicht zu indizieren.
  • OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 228/17

    Wehrdienstentziehung als Fluchtgrund aus Syrien

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22

    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit

  • OVG Saarland, 25.07.2018 - 1 A 621/17

    Syrien - Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Wehrdienstentziehung

  • BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 144.17

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des

  • OVG Saarland, 19.02.2019 - 1 A 647/17
  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 122.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Anwendung der

  • OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 A 239/17
  • BVerwG, 10.03.2020 - 1 B 15.20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

  • OVG Saarland, 08.08.2017 - 2 A 475/17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17 (https://dejure.org/2017,29288)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 1 B 70.17 (https://dejure.org/2017,29288)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche Bedeutung; Militärdienst; Syrien; Tatsachenfrage; Wehrdienstentziehung; illegale Ausreise; regionale Herkunft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 1 S 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts als rügefähiger Verfahrensmangel

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsgefahr syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung; Anforderungen an die Begründungspflicht des Berufungsgerichts; Rügefähiger Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts als rügefähiger Verfahrensmangel

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, VwGO § 133 Abs. 6, VwGO § 108 Abs. 1 S. 2
    Syrien, Wehrdienstentziehung, Revision, Flüchtlingsanerkennung, Verfahrensfehler, Upgrade-Klage, abweichende Rechtsprechung, Nichtzulassungsbeschwerde, Militärdienst, Oberverwaltungsgericht

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de

    Verfolgungsgefahr syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung; Anforderungen an die Begründungspflicht des Berufungsgerichts; Rügefähiger Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Verfolgungsgefahr syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung; Anforderungen an die Begründungspflicht des Berufungsgerichts; Rügefähiger Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts als rügefähiger Verfahrensmangel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17
    Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen weiterer Obergerichte (s. nur OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A, OVG Saarland, Urteile vom 18. Mai 2017 - 2 A 176/17 - juris und vom 6. Juni 2017 - 2 A 283/17 - juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - juris) zu den Gefahren auseinanderzusetzen haben, welche syrischen Staatsangehörigen bei Rückkehr wegen Wehrdienstentziehung drohen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17
    Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen weiterer Obergerichte (s. nur OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A, OVG Saarland, Urteile vom 18. Mai 2017 - 2 A 176/17 - juris und vom 6. Juni 2017 - 2 A 283/17 - juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - juris) zu den Gefahren auseinanderzusetzen haben, welche syrischen Staatsangehörigen bei Rückkehr wegen Wehrdienstentziehung drohen.
  • OVG Saarland, 18.05.2017 - 2 A 176/17

    Flüchtlingsschutz Syrien; illegale Ausreise; Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17
    Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen weiterer Obergerichte (s. nur OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A, OVG Saarland, Urteile vom 18. Mai 2017 - 2 A 176/17 - juris und vom 6. Juni 2017 - 2 A 283/17 - juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - juris) zu den Gefahren auseinanderzusetzen haben, welche syrischen Staatsangehörigen bei Rückkehr wegen Wehrdienstentziehung drohen.
  • OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 A 283/17

    Keine Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung in Syrien

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17
    Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen weiterer Obergerichte (s. nur OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A, OVG Saarland, Urteile vom 18. Mai 2017 - 2 A 176/17 - juris und vom 6. Juni 2017 - 2 A 283/17 - juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - juris) zu den Gefahren auseinanderzusetzen haben, welche syrischen Staatsangehörigen bei Rückkehr wegen Wehrdienstentziehung drohen.
  • BVerwG, 14.05.2007 - 1 B 108.06

    Verfahrensrüge wegen mangelhafter Begründung zur Gefahr einer konventionswidrigen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17
    Geht das Berufungsgericht hierauf in den Urteilsgründen nicht ein und lässt sich auch sonst aus dem gesamten Begründungszusammenhang nicht erkennen, dass und in welcher Weise es diesen Vortrag zur Kenntnis genommen und erwogen hat, liegt in der unterlassenen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts ausnahmsweise auch ein rügefähiger Verfahrensmangel (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 B 108.06 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Die Beschwerde hat indes insoweit nicht dargelegt, dass sich der Kläger einzelne tatrichterliche Feststellungen als Parteivortrag in diesem Sinne zu eigen gemacht hat; für diesen Verfahrensmangel hat das Bundesverwaltungsgericht die Obliegenheit, dass sich ein Beteiligter die entgegenstehende Rechtsprechung auch als relevant zu eigen gemacht hat, nicht "erstmals" in seinem Beschluss vom 25. Juli 2017 - 1 B 70.17 - aufgestellt.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2017 - 2 LB 750/17

    Syrien; Wehrdienst

    Je nach den Umständen des Einzelfalles kann aber eine Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte geboten sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 25.7.2017 - 1 B 70.17 und 1 B 71.17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 2 LA 295/17

    Rückschluss der syrischen Behörden auf regimefeindlicher Gesinnung aufgrund der

    Er enthält - wie viele andere Zulassungsanträge textgleich auch - einen - wenn auch kurzen - Passus (Seite 10), der unter Beifügung eines wörtlichen Zitats aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (deren Einschlägigkeit auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juli 2017 - 1 B 70.17 - betont hat) die Position einnimmt, der Umstand, dass sich der Kläger im wehrfähigen Alter befinde, könne die Bejahung der Flüchtlingseigenschaft nicht rechtfertigen.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 2 LA 238/17

    Beruhen; Divergenz; Druse; Risikoprofil; UNHCR

    Er enthält - wie viele andere Zulassungsanträge textgleich auch - einen - wenn auch kurzen - Passus (Seite 10), der unter Beifügung eines wörtlichen Zitats aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (deren Einschlägigkeit auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juli 2017 - 1 B 70.17 - betont hat) die Position einnimmt, der Umstand, dass sich der Kläger im wehrfähigen Alter befinde, könne die Bejahung der Flüchtlingseigenschaft nicht rechtfertigen.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2018 - 2 LA 332/18

    Aufstockungsverfahren; Syrien

    Je nach den Umständen des Einzelfalles kann aber eine Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte geboten sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 25.7.2017 - 1 B 70.17 und 1 B 71.17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2017 - 2 LA 1467/17

    Divergenzrüge; Referenzfall

    Er enthält - wie viele andere Zulassungsanträge textgleich auch - einen - wenn auch kurzen - Passus (Seite 10), der unter Beifügung eines wörtlichen Zitats aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (deren Einschlägigkeit auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juli 2017 - 1 B 70.17 - betont hat) die Position einnimmt, der Umstand, dass sich der Kläger im wehrfähigen Alter befinde, könne die Bejahung der Flüchtlingseigenschaft nicht rechtfertigen.
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